Anmietung

Sie möchten die Hütte mieten?

Folgender Ablauf:

  • Schauen Sie auf dem Belegungsplan, ob die Hütte frei ist.
  • Senden Sie ein Mail an guckenhuette@web.de
  • Sie erhalten einen Vertrag, den Sie bitte selbst ausdrucken und ggf. anderen Besuchern der Hütte vorzeigen können.
  • Übersenden Sie die Benutzungsgebühr.
  • Holen Sie den Grill bei Oliver Wachter, Hinterfeldweg 9b, 77815 Bühl, ab.
  • Bringen Sie den gereinigten Grill nach Benutzung, spätestens tags drauf wieder zurück.
  • Wenn die Hütte sauber, Lärmbeschränkung eingehalten und um 24:00 Uhr die Hütte verlassen wird, erhalten Sie die Kaution zurück.

Folgende Infos seitens der Stadt:

Die Überlassung erfolgt unter folgenden Bedingungen und Auflagen:

  1. Das Anlegen von Feuerstellen außerhalb der vorhandenen Grillanlage ist untersagt.
  2. Das Feuer darf nur so groß sein, damit für angrenzende Grundstücke keine Gefahr durch Funkenflug besteht.
  3. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Platzes vollständig gelöscht werden.
  4. Verboten ist:
  5. das Entfernen von Bäumen und Sträucher inner- und außerhalb des Grillplatzes
  6. das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen aller Art
  7. das Betreten, Parken und Verunreinigungen auf den angrenzenden Rebgrundstücken.
  8. Der Verantwortliche der Gruppe ist für die Einhaltung der Bedingungen und aller entstehenden Schäden verantwortlich.
  9. Der Verantwortliche der Gruppe erklärt, dass er über die notwenigen Kenntnisse zum Grillen an offenen Feuerstellen verfügt. Insbesondere sind ihm die Gefahren bekannt, die der Umgang mit dem Grill nach sich ziehen kann.
  10. Der Verantwortliche der Gruppe erklärt, dass er und seine Gruppe auf eigenes Risiko und unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens der Grillplatzüberlasserin den Grillplatz benutzen sowie Beeinträchtigungen durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke billigend in Kauf nehmen.
  11. Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke am Grillplatz so halten, dass für die Anlieger keine Ruhestörung entsteht, insbesondere ist ab 22:00 Uhr jegliche Musik verboten.
  12. Die Veranstaltung ist um 24:00 Uhr zu beenden.
  13. Das Jugendschutzgesetz ist einzuhalten.
  14. Alle Wege sind für die Durchfahrt freizuhalten. Mit der Reservierung ist die Zufahrt zur Guckenhütte gestattet.
  15. Der Platz ist in sauberem Zustand zu hinterlassen, der entstandene Abfall ist mitzunehmen.
  16. Das Aufstellen von Zelten ist nicht gestattet.
  17. Für die Überlassung des Grillplatzes wir ein Benutzungsentgelt in Höhe von 35,00 Euro und eine Kaution von 65,00 Euro erhoben.
  18. Den Anweisungen der Beauftragten der Stadt Bühl ist Folge zu leisten. Die Beauftragten der Stadt Bühl behalten sich vor, die Genehmigung jederzeit zurück zu ziehen.
  19. Die Beauftragten der Stadt Bühl können das Hausrecht konsequent anwenden und bei Nichteinhaltung der Benutzungsbedingungen die Polizei einschalten.

Kappels schönste Grillhütte